Schuleinschreibung
Schuleinschreibung 2027/28
Sehr geehrte Eltern!
Für die Einschreibung für das Schuljahr 2027/28 erhalten die Erziehungsberechtigten im Oktober 2026 alle notwendigen Unterlagen und Information per Post zugestellt.
Alle Kinder, die zwischen dem 2. September 2020 und dem 1. September 2021 geboren wurden, sind im Schuljahr 2027/28 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
Die Schuleinschreibung findet in 2 Phasen statt!
Phase 1:
- Der Anmeldungszeitraum für Schulneulinge im Schuljahr 2027/28 findet von 9. bis 20. November 2026 statt.
- Die Informationen zur Anmeldung an unserer Schule können Sie bei Frau Diesel am Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 11:00 Uhr oder Dienstag, Donnerstag: 12:30 - 15:00 (telefonisch oder per Mail) erfahren, in der 1. Phase ist kein persönlicher Termin für eine reguläre Anmeldung notwendig.
Notwendige Terminvereinbarung zwischen 9. und 20. November 2026:
- Für Kinder, deren Schulpflicht laut Mutter-Kind-Pass in das Schuljahr 2028/29 verlegt werden soll.
- Für Kinder, die zum vorzeitigen Schulbesuch 2027/28 angemeldet werden sollen, muss mit Frau Diesel ein persönlicher Termin innerhalb des Anmeldungszeitraumes vereinbart werden.
Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort.
Falls Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, ist dies bei der Einschreibung bekannt zu geben und Befunde vorzulegen.
Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum werden die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben.
Diese Unterlagen sind bereits bei der Phase 1/Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule abzugeben:
Als Original:
1. Anmeldeblatt - VS: Bitte vollständig ausfüllen und mit Datum und Unterschrift versehen (Hinweis: Unsere Schule ist eine OVS).
2. Bestätigung des Kindergartenbesuchs: Die für die Schuleinschreibung benötigte Bestätigung über den aktuellen Besuch Ihres Kindes erhalten Sie in Ihrem Kindergarten. Diese Bestätigung enthält Angaben seit wann Ihr Kind den Kindergarten besucht, sowie ob Ihr Kind eine Sprachförderung erhalten hat.
3. Ärztliche Bestätigung bei befundeten Krankheiten des Kindes: Nur bei chronischen Krankheiten wie beispielsweise Diabetes, Allergien, Beeinträchtigungen, Behinderungen beizulegen.
4. Arbeits- oder Ausbildungsbestätigung der Eltern im gemeinsamen Haushalt: Nur beizulegen, wenn Sie für Ihr Kind unsere Tagesbetreuung mit Essen und Lernzeit sowie anschließender Freizeitgestaltung in Anspruch nehmen wollen.
Eine Arbeitsbestätigung erhalten Sie in Ihrem Betrieb. Eine Ausbildungsbestätigung erhalten Sie in Ihrer Schule/Fakultät bzw. Kursinstitut
Bei Selbständigkeit ist ein Gewerbe-, Gisa-Auszug oder ähnlicher Nachweis beizulegen. Lohnzettel dürfen nicht angenommen werden!
Diese Bestätigung erhalten Sie am Tag der Schulreifefeststellung Ihres Kindes retour!
5. Formular 01 Datenblatt Kind-Eltern: Das Datenblatt-Formular downloaden, dann bitte am Computer elektronisch ausfüllen, danach ausdrucken und unterschrieben beilegen.
Als Kopie:
1. Meldezettel des Kindes
2. Geburtsurkunde des Kindes
3. E-Card oder Ersatzbeleg des Kindes
4. Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
Die angeführten Unterlagen werden anschließend in ein mit dem Namen des Kindes beschriftetes und verschlossenes Kuvert gegeben und in den
Schulbriefkasten (Hausnummer 168 gleich bei der Busstation) eingeworfen, damit ist Ihre Anmeldung erledigt.
Sie werden bis Anfang Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt.
In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind jedenfalls mitnehmen.
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind bald kennenlernen zu dürfen!
Das Team der OVS Ober St. Veit